DER BETRIEB
Die Bedeutung der Rehabilitationsträger beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Die Bedeutung der Rehabilitationsträger beim betrieblichen Eingliederungsmanagement

Kommentiert von RAin/FAinArbR Kathrin Vossen

LAG Hessen, Urteil vom 13.08.2018 – 16 Sa 1466/17

Das arbeitgeberseitige Schreiben an den Arbeitnehmer, mit dem ein betriebliches Eingliederungsmanagement eingeleitet werden soll, muss bekanntlich eine Reihe von Informationen enthalten, damit es als Versuch der ordnungsgemäßen Durchführung eines solchen Verfahrens taugen kann. Die Rechtsprechung erhöht die Anforderungen an die Abfassung eines solchen Einleitungsschreibens indes ständig.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien stritten über die Wirksamkeit einer krankheitsbedingten Kündigung und die ordnungsgemäße Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM).

Die Arbeitnehmerin war seit dem 02.08.1999 als Hauswirtschafts- und Reinigungskraft beschäftigt. Von 2013 bis 2017 wies die Arbeitnehmerin vermehrt Arbeitsunfähigkeitszeiten von jährlich etwa 100 oder mehr Arbeitstagen auf. Mit Schreiben vom 16.12.2015 nebst beigefügtem