DER BETRIEB
Überschüssige Liquidität als nicht betriebsnotwendiges Vermögen anhand eines Praxisfalls

Überschüssige Liquidität als nicht betriebsnotwendiges Vermögen anhand eines Praxisfalls

Kommentiert von RR Dipl.-Kfm. Olaf Dube

Ein im Rahmen von Unternehmensbewertungen für steuerliche Zwecke immer wieder diskutiertes Problem ist das Vorliegen von nicht betriebsnotwendigem Vermögen in Form von überschüssiger Liquidität („excess cash“). Dabei ist es unerheblich, ob der Unternehmenswert durch ein Gutachten z.B. nach IDW S1 i.d.F. 2008 oder im vereinfachten Ertragswertverfahren nach § 200 ff. BewG ermittelt wird. Nachfolgend soll ein in einer steuerlichen Bp angewendeter Prüfungsansatz zur Ermittlung überschüssiger Liquidität vorgestellt werden.

Inhaltsübersicht

  • I. Gesamtwert eines Unternehmens
  • II. Nicht betriebsnotwendiges Vermögen
  • III. Möglicher Prüfungsansatz (Prüfsoftware WIN-IDEA)
  • IV. Zusammenfassung

I. Gesamtwert eines Unternehmens

Der Gesamtwert eines Unternehmens setzt sich aus dem Wert der künftigen Überschüsse aus dem betriebsnotwendigen Vermögen und dem Wert des nicht betriebsnotwendigen Vermögens zusammen (IDW, WPH Edition, Bewertung und Transaktionsberatung, 2018, Kap