Squeeze-out-Abfindung: Bedeutung von Net-Asset-Value-Verfahren und kapitalisierten Ausgleichszahlungen
Kommentiert von RA Dr. Dirk Wasmann
LG Hannover, Beschluss vom 01.11.2018 – 23 AktE 73/17
Mit sorgfältig begründetem Beschluss vom 01.11.2018 hat das LG Hannover entschieden, dass die angemessene Barabfindung beim Squeeze-out in geeigneten Fällen auch nach dem Net-Asset-Value-Verfahren (NAV) ermittelt werden darf, während die kapitalisierten Ausgleichszahlungen für die Angemessenheit der Barabfindung ohne Belang sind. Dem ist zuzustimmen.
Inhaltsübersicht
- I. Der Fall
- II. Kernaussagen des Beschlusses
- III. Einordnung
I. Der Fall
Die Antragsteller waren Minderheitsaktionäre einer nicht börsennotierten Gesellschaft, die seit dem Jahr 2013 ausschließlich vermögensverwaltend tätig war. Sie war seit Jahrzehnten einem Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag mit dem Hauptaktionär unterworfen, der (nach einem Spruchverfahren dazu) eine Abfindung von 1.387,83 € und eine jährliche Ausgleichszahlung von 131,47 € vorsah.
Am 29.06.2017 wurde die Übertragung der Aktien der Minderheitsaktionäre auf den