DER BETRIEB
Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Beschäftigtenzahl für Zwecke der SchenkSt
Steuerbefreiung für Betriebsvermögen – Ausgangslohnsumme – Beschäftigtenzahl

Feststellung der Ausgangslohnsumme und der Beschäftigtenzahl für Zwecke der SchenkSt

Steuerbefreiung für Betriebsvermögen – Ausgangslohnsumme – Beschäftigtenzahl

BFH, Urteil vom 05.09.2018 – II R 57/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die Feststellung der Ausgangslohnsumme und die Feststellung der Anzahl der Beschäftigten i.S.d. § 13a Abs. 1a Satz 1 ErbStG sind zwei getrennt anfechtbare und zu prüfende Feststellungen.

2. Allein aus der Feststellung einer Ausgangslohnsumme lässt sich regelmäßig nicht herleiten, ob der Betrieb mehr als 20 Beschäftigte hat und die Steuerbefreiung daher der Lohnsummenbeschränkung unterliegt.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

ErbStG 2012 § 13a Abs. 1, Abs. 1a, Abs. 4

Sachverhalt

DB 49/2018 S. 2974

Die Klägerin ist eine GmbH, die nach ihren Angaben im Jahr 2012 weniger als 20 Beschäftigte hatte. Sie war zu jew. mehr als 25% an verschiedenen inländischen und EU-KapGes. beteiligt. Der Beigeladene übertrug seinen Geschäftsanteil i.H.v. 97.000 € an der Klägerin auf seine Tochter unter Übernahme der SchenkSt. In der Erklärung zur Bedarfswertfeststellung für den übertragenen Geschäftsanteil vertrat die