DER BETRIEB
Das „JStG 2018“ ist ein echtes Jahressteuergesetz!

Das „JStG 2018“ ist ein echtes Jahressteuergesetz!

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

am 23.11.2018 hat der Bundesrat dem „GzVvUbHmWiIuzÄwsV“, also dem „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ – besser bekannt als „ehemaliges Jahressteuergesetz 2018“ – zugestimmt. Die im Gesetzgebungsverfahren vorgenommene Namensänderung führt bei diesem Artikelgesetz jedoch in die Irre: es ist und bleibt ein echtes Jahressteuergesetz! Von den 20 Artikeln beinhaltet lediglich der Artikel 9 die Änderung des UStG, dagegen behandeln drei Artikel jeweils die Änderung des EStG und des KStG.

Den nun beschlossenen Änderungen widmen sich bereits in dieser Ausgabe zwei Beiträge: Ortmann-Babel und Bolik konzentrieren sich auf die Anpassungen und Ergänzungen, die im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens insbesondere beim KStG und EStG noch Eingang in das „JStG 2018“ gefunden haben. Darunter fällt auch die Anpassung beim Verlustabzug nach § 8c KStG aufgrund des BVerfG-Beschlusses aus 2017. Im ursprünglichen Gesetzesentwurf war zum quotalen Verlustuntergang nur eine zeitlich begrenzte (Nicht-)Anwendungsregel vorgesehen. Davon ist der Gesetzgeber nun aber abgerückt und hat sich für deren Abschaffung entschieden. So viel Mut sollte jedoch auch erwartet werden können.

Die Änderungen bei der Arbeitnehmerbesteuerung behandelt Niermann und stellt dar, welche Regeln ab 2019 bei der Lohnabrechnung zu beachten sind. Dabei geht er bereits auf mögliche Auslegungs- und Zweifelsfragen ein und zeigt Lösungsansätze auf.

Mit diesen und den weiteren Themen dieser Ausgabe wünsche ich Ihnen eine informative Lektüre.

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