DER BETRIEB
Abgrenzung zwischen sexueller Belästigung und Flirterei am Arbeitsplatz
– Wo sind die Grenzen und was müssen Arbeitgeber beachten? –

Abgrenzung zwischen sexueller Belästigung und Flirterei am Arbeitsplatz

– Wo sind die Grenzen und was müssen Arbeitgeber beachten? –

RAin/FAinArbR Dr. Jessica Blattner

Spätestens seit Inkrafttreten des AGG im Jahr 2006 sind Arbeitgeber gezwungen, sich im besonderen Maße mit Belästigungen am Arbeitsplatz auseinanderzusetzen. Dabei stellt bereits die Subsumtion verschiedener Lebenssachverhalte unter die unterschiedlichen Belästigungstatbestände – sowie eine sexuelle Belästigung als solche zu erkennen und einzuordnen – eine Herausforderung dar. Hinzu kommt die schwierige Frage, wie der Arbeitgeber auf ein solch unerwünschtes Verhalten im Einzelfall angemessen reagieren kann. Auch die aktuelle mediale Debatte über sexuelle Belästigung unter dem Stichwort „#metoo“ erhöht den Handlungsdruck auf Unternehmen und fordert Sensibilität mit dem Thema.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Rechtliche Tatbestände der Belästigung und die Pflicht zur Rücksichtnahme auf die Interessen des Arbeitgebers
    • 1. Belästigung gem. § 3 Abs. 3 AGG
    • 2. Mobbing i.S.d. § 3 Abs. 3 AGG
    • 3. Sexuelle Belästigung gem. § 3 Abs. 4 AGG
    • 4. Stalking gem. § 238 StGB
    • 5.