DER BETRIEB
Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen StB: Zur Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von Schaden und Schädiger

Verjährung eines Schadensersatzanspruchs gegen StB: Zur Kenntnis oder grob fahrlässigen Unkenntnis von Schaden und Schädiger

BGH, Urteil vom 25.10.2018 – IX ZR 168/17

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Der Mandant hat in der Regel keine Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis von Schaden und Schädiger, wenn der von ihm beauftragte StB, gegen den sich der Anspruch richtet, die in einem Steuerbescheid oder einem Schreiben des FA enthaltene Rechtsansicht als unrichtig bezeichnet und zur Einlegung eines Rechtsbehelfs rät.

Der Mandant muss sich die Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis eines Rechtsanwalts zurechnen lassen, den er mit der Durchsetzung des Ersatzanspruchs gegen einen früheren Berater beauftragt hat. Eine Zurechnung kommt regelmäßig auch dann in Betracht, wenn der Mandant den RA mit der Fortsetzung oder Überprüfung des dem späteren Anspruchsgegner erteilten Mandats beauftragt hat.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675 Abs. 1

BGB § 166 Abs. 1, § 199 Abs. 1 Nr. 2, § 675 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger nimmt den Beklagten wegen unrichtiger steuerlicher Beratung auf