DER BETRIEB
Tarifvertragliche Bezugnahmen auf Branchentarifvertrag erfassen keine (spezielleren) Haustarifverträge

Tarifvertragliche Bezugnahmen auf Branchentarifvertrag erfassen keine (spezielleren) Haustarifverträge

Kommentiert von RA/FAArbR Thomas Hey / RA Dr. Artur-Konrad Wypych

BAG, Urteil vom 11.07.2018 – 4 AZR 533/17

Haben die Arbeitsvertragsparteien im Arbeitsvertrag eine Bezugnahme auf Tarifverträge einer Branche/eines Sektors vorgesehen, sind diese in der Regel als eine zeitdynamische Bezugnahme auf die entsprechenden Flächentarifverträge auszulegen. Speziellere zwischen der Gewerkschaft und dem Arbeitgeber abgeschlossene Haustarifverträge werden hiervon nicht erfasst.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Ausblick

I. Sachverhalt

Die Klägerin ist Mitglied der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und seit 1992 bei der Beklagten als Teamleiterin Food beschäftigt. Die Beklagte ist ein Einzelhandelsunternehmen mit ca. 34.000 Arbeitnehmern, das deutschlandweit ca. 280 Warenhäuser betreibt. Im aktuellen Arbeitsvertrag vom 11.07.2005 haben die Parteien u.a. eine tarifvertragliche Bezugnahme vereinbart. Hierzu heißt es wörtlich:

„Auf das Arbeitsverhältnis finden die jeweils