DER BETRIEB
Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2019
BMF-Schreiben vom 08.11.2017 (BStBl. I 2017 S. 1457 = DB1255304)

Steuerliche Behandlung von Reisekosten und Reisekostenvergütungen bei betrieblich und beruflich veranlassten Auslandsreisen ab 01.01.2019

BMF-Schreiben vom 08.11.2017 (BStBl. I 2017 S. 1457 = DB1255304)

BMF, Schreiben vom 28.11.2018 – IV C 5 – S 2353/08/10006 :009 [2018/0944018]

Aufgrund des § 9 Abs. 4a Satz 5 ff. EStG werden im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder die in der anliegenden Übersicht (XQ1289534) ausgewiesenen Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwendungen und Übernachtungskosten für beruflich und betrieblich veranlasste Auslandsdienstreisen ab 01.01.2019 bekannt gemacht (Fettdruck kennzeichnet die Änderungen gegenüber der Übersicht ab 01.01.2018 – BStBl. I 2017 S. 1457 = DB1255304).

Bei eintägigen Reisen in das Ausland ist der entsprechende Pauschbetrag des letzten Tätigkeitsortes im Ausland maßgebend. Bei mehrtägigen Reisen in verschiedenen Staaten gilt für die Ermittlung der Verpflegungspauschalen am An- und Abreisetag sowie an den Zwischentagen (Tage mit 24 Stunden Abwesenheit) im Hinblick auf § 9 Abs. 4a Satz 5 Hs. 2 EStG insb. Folgendes:

  1. Bei der Anreise vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das Inland jew. ohne Tätigwerden ist der