DER BETRIEB
Anwendbarkeit von Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz
– Erfolgreiche Abwehr oder stumpfes Schwert? –

Anwendbarkeit von Ausschlussfristen bei Ansprüchen aus dem Entgelttransparenzgesetz

– Erfolgreiche Abwehr oder stumpfes Schwert? –

RAin/FAinArbR Dr. Kathrin Bürger, LL.M. / RAin Sonja Müller

Ausschlussfristen sollen nach Ablauf einer Zeitspanne ein Rechtsverhältnis befrieden, indem beide Seiten keine Ansprüche mehr gegeneinander geltend machen können. Insoweit entspricht eine derartige Vereinbarung dem Grundgedanken des BGB, da in den §§ 195 ff. BGB vorgesehen ist, dass Ansprüche verjähren. Im Unterschied zur Verjährung ist der Zeitraum, in dem ein Anspruch unter einer Ausschlussfrist geltend gemacht werden kann, überschaubar. Darüber hinaus begründet die Verjährung in der Konsequenz eine bloße Einrede, während das Berufen auf eine Ausschlussfrist eine – von Amts wegen zu berücksichtigende – Einwendung darstellt. Der Beitrag zeigt zunächst die Schwierigkeiten auf, die sich für den Vertragsgestalter bei der Formulierung von Ausschlussfristen im Zusammenhang mit Ansprüchen stellen, die nicht von einer Verfallfrist umfasst sein können und setzt sich dann mit der Frage auseinander, ob auch Ansprüche aus und im