DER BETRIEB
Neues zur Lohnsummenregelung im ErbStG

Neues zur Lohnsummenregelung im ErbStG

Dr. Thomas Wachter

Der BFH hat mit Urteil vom 05.09.2018 (II R 57/15, DB 2018 S. 2973) erstmals zur Lohnsummenregelung im ErbStG Stellung genommen. Konkret ging es dabei um die Befreiung von kleinen Betrieben mit nicht mehr als 20 Beschäftigten von der Lohnsummenkontrolle. Materiell-rechtlich stellte sich die Frage, ob bei einer Holdinggesellschaft auch die Beschäftigten der nachgeordneten Gesellschaften mit zu berücksichtigen sind. Verfahrensrechtlich war vor allem zu klären, welche Feststellungen zur Lohnsumme in dem Steuerbescheid enthalten sein müssen. Das Urteil ist zur Rechtslage im Jahr 2012 ergangen, hat in weiten Teilen aber auch Bedeutung für die heutige Nachfolgeplanung bei unternehmerischem Vermögen.

Inhaltsübersicht

  • I. Einführung
  • II. Kurzüberblick zur Lohnsumme
  • III. Ausgangsfall
    • 1. Sachverhalt
    • 2. FG Düsseldorf
    • 3. Entscheidung des BFH
  • IV. Stellungnahme
    • 1. Vorbemerkungen
    • 2. Materielle Streitfrage
    • 3. Verfahrensrechtliche Feststellungen
  • V. Praktische Folgen
  • VI. Fazit

I. Einführung

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