DER BETRIEB
Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2019

Pauschbeträge für Sachentnahmen (Eigenverbrauch) 2019

BMF, Schreiben vom 12.12.2018 – IV A 4 – S 1547/13/10001-06 [2018/1002564]

Nachstehend werden die für das Jahr 2019 geltenden Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) bekannt gegeben:

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2019
Vorbemerkungen
  1. 1.

    Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. 2.

    Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Stpfl. die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (