DER BETRIEB
Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und gesetzlicher Mindestlohn

Arbeitsvertragliche Ausschlussfristen und gesetzlicher Mindestlohn

Kommentiert von RA/FAArbR Lars Christian Möller

BAG, Urteil vom 18.09.2018 – 9 AZR 162/18

Ausschlussfristen können wegen der mit ihnen für Arbeitgeber verbundenen Absicherung mit Fug und Recht als das „Herzstück des Arbeitsvertrags“ bezeichnet werden. Welche Anforderungen an die Gestaltung solcher Klauseln mit Blick auf den seit dem 01.01.2015 bestehenden gesetzlichen Mindestlohnanspruch zu erfüllen sind, war seitdem streitig. Das BAG hat diese Frage von enormer Praxisrelevanz nunmehr geklärt.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Das Arbeitsverhältnis wurde in 2016 im Wege eines gerichtlichen Vergleichs beendet. Dieser enthielt eine Erledigungsklausel. Im Nachgang forderte der Arbeitnehmer Urlaubsabgeltung i.H.v. 1.687,20 € brutto. Der Arbeitgeber berief sich auf die Erledigungsklausel in dem Vergleich, jedenfalls aber auf eine arbeitsvertragliche Verfallklausel. Unter dem 03.03.2014 hatten die Parteien einen befristeten, sowie unter dem 01.09