Fallstricke für den Vorstand einer abhängigen AG bei der Informationserteilung gegenüber der Konzernobergesellschaft
RA Dr. Thomas Bunz
Im Unternehmensverbund findet vielfach ein reger Informationsfluss „nach oben“ statt. Während die Sammlung bestimmter Daten bei der Obergesellschaft weitreichenden rechtlichen Privilegien unterliegt, lohnt es sich für den Vorstand der abhängigen Gesellschaft bisweilen, vor der Informationserteilung die Frage nach der Anspruchs- bzw. Ermächtigungsgrundlage für die Informationsherausgabe zu stellen und deren Voraussetzungen gedanklich durchzuprüfen, um die Einhaltung der aktien- und kapitalmarktrechtlichen Vorgaben sicherzustellen.
Inhaltsübersicht
- I. Einleitung
- II. Zur Konzernrechnungslegung erforderliche Informationen
- 1. Vorlagepflicht
- 2. Auskunftsrecht
- 3. Mutter-Tochter-Verhältnis
- 4. Für Zwecke der Konzernrechnungslegung erforderlich
- 5. Vorrang vor Insiderrecht und Verschwiegenheitspflicht
- 6. Kein Nachauskunftsrecht (§ 131 Abs. 4 AktG)
- III. Informationen für das Beteiligungscontrolling und die Konzernplanung
- 1. Auskünfte im Vertragskonzern
- a) Ungeschriebener
- 1. Auskünfte im Vertragskonzern