DER BETRIEB
USt-Sofortmaßnahmen – Quick Fixes oder Big Fails?

USt-Sofortmaßnahmen – Quick Fixes oder Big Fails?

RA Dipl.-Kfm. Jörg Scharrer / StB Dipl.-Kffr. Dr. Anja-Maria Schreiber

Am 04.12.2018 beschloss der ECOFIN die Einführung der sog. Quick Fixes ab dem 01.01.2020. Geändert werden die Vorschriften zur Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen, zum innergemeinschaftlichen Verbringen sowie zur bewegten Lieferung. Die Mitgliedstaaten müssen die Änderungen der MwStSystRL bis zum 31.12.2019 in nationales Recht umsetzen und ab dem 01.01.2020 anwenden. Nachfolgend werden die Änderungen aufgezeigt und kritisch beurteilt.

Inhaltsübersicht

  • I. Hintergrund
  • II. Steuerbefreiung innergemeinschaftlicher Lieferungen (Art. 138 MwStSystRL n.F.)
    • 1. Neuregelung
    • 2. Mehrwertsteuer-Identifikationsnummer des Erwerbers
    • 3. Zusammenfassende Meldung
    • 4. Nachweis des innergemeinschaftlichen Transports (Art. 45a MwSt-DVO neu)
    • 5. Praxisfolgen und Kritik
      • a) Verschärfte Voraussetzungen für die Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen
      • b) Folgen für innergemeinschaftliches Verbringen
      • c) Rechtsunsicherheit bei