DER BETRIEB
Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren
Säumniszuschläge – Erlass – Sachliche Unbilligkeit – AdV-Verfahren – Ernstliche Zweifel – Billigkeitsverfahren

Zum Erlass von Säumniszuschlägen im Billigkeitsverfahren

Säumniszuschläge – Erlass – Sachliche Unbilligkeit – AdV-Verfahren – Ernstliche Zweifel – Billigkeitsverfahren

BFH, Urteil vom 18.09.2018 – XI R 36/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Säumniszuschläge sind nicht wegen sachlicher Unbilligkeit zu erlassen, wenn der Stpfl. seinen vom FA zurückgewiesenen Einspruch gegen die teilweise Ablehnung von AdV trotz entsprechender Ankündigung nicht begründet.

2. Ob zum Zeitpunkt der AdV-Versagung ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Steuerbescheids vorgelegen haben, ist im Billigkeitsverfahren nicht zu überprüfen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO §§ 227, 240 Abs. 1 Sätze 1 und 4, 357 Abs. 3 Satz 3, 361

Sachverhalt

Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der u.a. Einnahmen aus einem Bestattungskostenunterstützungsfonds, der Organisation von Pilgerreisen und des Kurban (islamische Opfergabe – “Kurbanspenden“) erhielt.

Für 2000-2006 gab der Kläger KSt-Erklärungen ab, in denen er nur geringe bzw. keine Einnahmen aus den vorgenannten Tätigkeiten erklärte.

Nach Durchführung einer Außenprüfung für den Zeitraum 1995-2005 und