DER BETRIEB
Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer KapGes.) als Bestandteil des Gewerbeertrags

Wirtschaftliches Eigentum an einem Mitunternehmeranteil – Gewinn aus der Veräußerung von Sonderbetriebsvermögen II (Anteil an einer KapGes.) als Bestandteil des Gewerbeertrags

BFH, Urteil vom 20.09.2018 – IV R 39/11

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Vor der zivilrechtlichen Übertragung des Gesellschaftsanteils ist dem Erwerber eines Anteils an einer PersGes. die Mitunternehmerstellung nur dann zuzurechnen, wenn der Erwerber rechtsgeschäftlich eine auf den Erwerb des Gesellschaftsanteils gerichtete, rechtlich geschützte Position erworben hat, die ihm gegen seinen Willen nicht mehr entzogen werden kann, und Mitunternehmerrisiko sowie Mitunternehmerinitiative vollständig auf ihn übergegangen sind (Anschluss an BFH vom 22.06.2017 – IV R 42/13, BFHE 259 S. 258 = DB 2017 S. 2907 und vom 01.03.2018 – IV R 15/15, BStBl. II 2018 S. 539 = DB 2018 S. 1642).

2. Der Gewinn aus der Veräußerung des Mitunternehmeranteils unter Einschluss des zum Sonderbetriebsvermögen II gehörenden Anteils an einer KapGes. gehört gem. § 7 Satz 2 Nr. 2 GewStG zum Gewerbeertrag.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2

GewStG § 7 Satz 2 Nr. 2

Sachverhalt

Die