DER BETRIEB
Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2–4 und Abs. 5 EStG

Realteilung – Anwendung von § 16 Abs. 3 Satz 2–4 und Abs. 5 EStG

BMF, Schreiben vom 19.12.2018 – IV C 6 – S 2242/07/10002 [2018/0795144]

Inhaltsübersicht

  • I. Abgrenzung „echte“ Realteilung und „unechte“ Realteilung
  • II. Gegenstand der Realteilung
  • III. Begünstigte Realteilung
  • IV. Übertragung in das jeweilige Betriebsvermögen der einzelnen Mitunternehmer
    • 1. Umfang des Betriebsvermögens
    • 2. Betriebsverpachtung im Ganzen
  • V. Sicherstellung der Versteuerung der stillen Reserven
  • VI. Realteilung und Spitzen- oder Wertausgleich
  • VII. Ansatz des übernommenen Betriebsvermögens
  • VIII. Sperrfrist
    • 1. Realteilung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern
    • 2. Realteilung durch Übertragung von Teilbetrieben
  • IX. Folgen bei Veräußerung oder Entnahme während der Sperrfrist
  • X. Zeitliche Anwendung

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Anwendung des § 16 Abs. 3 Satz 2–4 und Abs. 5 EStG Folgendes:

I. Abgrenzung „echte“ Realteilung und „unechte“ Realteilung

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Die „echte“ Realteilung i.S.d. § 16 Abs. 3 Satz 2 und 3 EStG ist durch den auf der Ebene der