DER BETRIEB
Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG sind keine (verbotene) staatliche Beihilfe

Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG sind keine (verbotene) staatliche Beihilfe

Kommentiert von StB/FBIStR Dipl.-Bw. (FH) Andreas Fertig

EuGH, Urteil vom 19.12.2018 – C-374/17

Die Große Kammer des EuGH hat in der Rechtssache C-374/17 entschieden, dass es sich bei der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern gem. § 6a GrEStG nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt. Demnach bleibt diese Vorschrift sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft grds. weiterhin anwendbar.

Inhaltsübersicht

  • I. Ausgangslage
  • II. Entscheidung
  • III. Einordnung der Entscheidung sowie Bedeutung für die Praxis

I. Ausgangslage

Im Urteilsfall wurde die grundbesitzende T-GmbH auf ihre 100%ige Anteilseignerin, die A-AG, verschmolzen. Strittig war, ob die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch die Verschmelzung entstehende GrESt nach § 6a GrEStG aufgrund der Verletzung der dort geforderten Nachbehaltensfrist zu erheben war.

Der GrESt unterliegen grds. sämtliche Vorgänge, bei denen ein inländisches Grundstück rechtlich oder wirtschaftlich von einer