Steuervergünstigungen bei Umstrukturierungen im Konzern nach § 6a GrEStG sind keine (verbotene) staatliche Beihilfe
Kommentiert von StB/FBIStR Dipl.-Bw. (FH) Andreas Fertig
EuGH, Urteil vom 19.12.2018 – C-374/17
Die Große Kammer des EuGH hat in der Rechtssache C-374/17 entschieden, dass es sich bei der Steuervergünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern gem. § 6a GrEStG nicht um eine verbotene staatliche Beihilfe i.S.d. Art. 107 Abs. 1 AEUV handelt. Demnach bleibt diese Vorschrift sowohl für die Vergangenheit als auch für die Zukunft grds. weiterhin anwendbar.
Inhaltsübersicht
- I. Ausgangslage
- II. Entscheidung
- III. Einordnung der Entscheidung sowie Bedeutung für die Praxis
I. Ausgangslage
Im Urteilsfall wurde die grundbesitzende T-GmbH auf ihre 100%ige Anteilseignerin, die A-AG, verschmolzen. Strittig war, ob die nach § 1 Abs. 1 Nr. 3 GrEStG durch die Verschmelzung entstehende GrESt nach § 6a GrEStG aufgrund der Verletzung der dort geforderten Nachbehaltensfrist zu erheben war.
Der GrESt unterliegen grds. sämtliche Vorgänge, bei denen ein inländisches Grundstück rechtlich oder wirtschaftlich von einer