DER BETRIEB
Über das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zum Fremdvergleichsgrundsatz

Über das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zum Fremdvergleichsgrundsatz

StB Dipl.-Kfm. (FH) Oliver Mattern

Mit Urteil vom 13.06.2018 hatte der BFH erstmals zur Anwendung des sog. Substanztestes i.S.d. § 8 Abs. 2 AStG zu entscheiden. Das langersehnte Urteil enthält jedoch zur Enttäuschung vieler nicht die erhofften Details zur Erbringung des Substanznachweises, sondern stellt das Verhältnis der Hinzurechnungsbesteuerung zu den Einkünftekorrekturnormen heraus. So lassen sich indirekt interessante Erkenntnisse im Hinblick auf den Substanztest feststellen. Der folgende Beitrag zeigt die möglichen Folgen aus dem Judikat auf.

Inhaltsübersicht

  • I. Zum Sachverhalt
  • II. Vorinstanz
  • III. BFH-Entscheidung
  • IV. Folgerungen aus der BFH-Entscheidung
    • 1. Vorrang der Einkünftekorrekturnormen
    • 2. Keine Hinzurechnungsbesteuerung durch die Hintertür des Korrespondenzprinzips
    • 3. Exkurs: Vorteilsgewährung zwischen Schwestergesellschaften unter ausländischer Holding
    • 4. Substanznachweis nur für verbleibende Einkünfte
    • 5. Fremdvergleichsgrundsatz
    • 6. Übertragbarkeit auf andere Tätigkeiten