Insolvenzplanverfahren
BFH, Urteil vom 23.10.2018 – VII R 13/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
ESt-Schulden als (ehemalige) Masseverbindlichkeiten werden von den Wirkungen eines Insolvenzplanverfahrens grds. nicht erfasst.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
AO § 37 Abs. 2
InsO § 227 Abs. 1, § 248 Abs. 1, § 258 Abs. 1, § 259
Sachverhalt
Die Kläger sind Ehegatten und werden zur ESt zusammenveranlagt. Der Kläger ist RA und war ursprünglich an einer Sozietät beteiligt. Diese wurde mit Gesellschafterbeschluss vom …12.2010 zum 31.12.2010 aufgelöst und als Liquidationsgesellschaft fortgeführt.
Über das Vermögen des Klägers wurde im August 2011 das Insolvenzverfahren eröffnet. Den auf den Kläger entfallenden Teil am Liquidationserlös der Sozietät vereinnahmte der Insolvenzverwalter zugunsten der Insolvenzmasse.
Im Mai 2013 ging bei dem FA die von beiden Klägern unterschriebene ESt-Erklärung für 2012 ein. Die Kläger hatten darin jew. Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erklärt. Nachdem auch der