DER BETRIEB
Zum Reformentwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex

Zum Reformentwurf des Deutschen Corporate Governance Kodex

Prof. Dr. Axel v. Werder

Am 06.11.2018 hat die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex eine grundlegende Reform des DCGK im Entwurf vorgelegt. Erklärtes Ziel ist es, die Relevanz und Akzeptanz des Kodex bei möglichst vielen Stakeholdern zu erhöhen, um ein „unüberschaubares Nebeneinander von gesetzlich legitimiertem Kodex einerseits und einer Vielzahl von Abstimmungsrichtlinien von Investoren und Stimmrechtsberatern andererseits zu verhindern“. Eine neue Gliederung und die Streichung einer Vielzahl von Gesetzeswiedergaben sollen dazu beitragen, den Kodex klarer, kompakter und besser lesbar zu gestalten. Aus wesentlichen rechtlichen Vorgaben und elementaren Standards guter verantwortungsvoller Unternehmensführung werden Grundsätze abgeleitet, deren Anwendung im Unternehmen künftig im Rahmen eines „Apply and Explain“ zu erläutern sein wird. Inhaltliche Schwerpunkte der Kodexreform bilden Empfehlungen zur Vorstandsvergütung und die Konkretisierung der Anforderungen an die