DER BETRIEB
Sinngemäße Anwendung der Vorschriften über das steuerliche Einlagekonto auf andere Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 27 Abs. 7 KStG 2002)

Sinngemäße Anwendung der Vorschriften über das steuerliche Einlagekonto auf andere Körperschaften und Personenvereinigungen (§ 27 Abs. 7 KStG 2002)

LfSt Niedersachsen, Verfügung vom 17.12.2018 – S 2836-1-St 241

Nach § 27 Abs. 7 KStG sind die Vorschriften über das steuerliche Einlagekonto außer auf unbeschränkt steuerpflichtige KapGes. sinngemäß auch auf andere Körperschaften und Personenvereinigungen, die Leistungen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1, 9 und 10 EStG gewähren können, anzuwenden. Dies sind dem Grunde nach