DER BETRIEB
Gesetzliche Tarifeinheit: Nachgebessert und dennoch mangelhaft?
– Änderung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG

Gesetzliche Tarifeinheit: Nachgebessert und dennoch mangelhaft?

– Änderung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG

Dr. Thomas Klein

Nachdem die durch das Tarifeinheitsgesetz verordnete Tarifeinheit der verfassungsgerichtlichen Überprüfung nur eingeschränkt standgehalten hatte, war der Gesetzgeber bis zum 31.12.2018 zur Nachbesserung des § 4a TVG aufgerufen. Zur Erfüllung dieses Auftrags hat er im November 2018 eine Änderung des § 4a Abs. 2 Satz 2 TVG beschlossen. Der Beitrag geht der Frage nach, ob mit dieser Änderung alle Mängel des § 4a TVG behoben wurden und eine praxistaugliche Regelung geschaffen wurde.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Regelungsauftrag des BVerfG
  • III. Regelungsgehalt der Neuregelung
    • 1. Prozeduraler Ansatz
    • 2. Arbeitnehmergruppenbezogene Betrachtungsweise
      • a) Begriff der Arbeitnehmergruppen
      • b) Zu berücksichtigende Arbeitnehmergruppen
    • 3. Ernsthafte und wirksame Berücksichtigung der Interessen
      • a) Wortlaut
      • b) Systematik
      • c) Normzweck
        • aa) Mindestmaß an Organisationsgrad der Mehrheitsgewerkschaft innerhalb der Arbeitnehmergruppe
        • bb) Veto-Recht zugunsten der betreffenden Arbeitnehmergruppe in der