DER BETRIEB
Freizeit statt Geld: Rechte von Arbeitnehmern und Reaktions- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Freizeit statt Geld: Rechte von Arbeitnehmern und Reaktions- sowie Gestaltungsmöglichkeiten für Arbeitgeber

Prof. Dr. jur. Wolfgang Kleinebrink

Gesetzliche und tarifvertragliche Regelungen ermöglichen es Arbeitnehmern, die Dauer ihrer vertraglich geschuldeten Arbeitszeit vorübergehend oder auf Dauer ohne Entgeltausgleich zu verringern. Neuere tarifvertragliche Bestimmungen räumen Arbeitnehmern außerdem ein Wahlrecht ein, ob sie statt einer Entgelterhöhung zusätzliche Urlaubstage haben möchten und damit ebenfalls Freizeit gegen Geld eintauschen. Im Beitrag werden die wichtigsten Grundlagen für einen möglichen Anspruch eines Arbeitnehmers auf „Freizeit statt Geld“ dargestellt und Möglichkeiten aufgezeigt, wie Arbeitgeber auf entsprechende Begehren von Arbeitnehmern arbeitsrechtlich reagieren können.

Inhaltsübersicht

  • I. Verringerung der Dauer der Arbeitszeit ohne Entgeltausgleich ohne Darlegung von Gründen
    • 1. Gesetzliche Ansprüche auf Teilzeit
      • a) Zeitlich nicht begrenzte Verringerung der Arbeitszeit („unbefristete“ Teilzeit)
      • b) Zeitlich begrenzte Verringerung der Arbeitszeit (Brückenteilzeit)
    • 2.