DER BETRIEB
Neue Spielregeln für Pensionszusagen an Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer

Neue Spielregeln für Pensionszusagen an Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer

RA Prof. Dr. Martin Diller / RA Dr. Christian Arnold, LL.M. (Yale)

Das Betriebsrentengesetz gilt nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Vorstandsmitglieder einer AG und Geschäftsführer einer GmbH. Bis zum 31.12.2017 kannte das Betriebsrentengesetz eine Pflicht zur Inflationsanpassung nur für die Zeit ab Rentenbeginn. Bei vorzeitigem Ausscheiden hingegen blieb eine unverfallbare Anwartschaft zwischen dem Zeitpunkt des Ausscheidens und dem Erreichen der Altersgrenze nominal unverändert. Diese Systematik hat der Gesetzgeber im Zuge der Umsetzung der EU-Mobilitätsrichtlinie zum 01.01.2018 grundlegend geändert. Nunmehr gilt auch für unverfallbare Anwartschaften eine, allerdings besonders ausgestaltete, Anpassungspflicht. Gerade bei den im Bereich der Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer nach wie vor verbreiteten Versorgungszusagen, die auf einen bestimmten Prozentsatz des letzten (Fest-)Gehalts lauten („final pay“-Zusagen), hat die Neuregelung eine große Bedeutung und kann