DER BETRIEB
Umsetzung des MwSt-Digitalpakets zum 01.01.2019
Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 14.12.2018

Umsetzung des MwSt-Digitalpakets zum 01.01.2019

Anmerkung zum BMF-Schreiben vom 14.12.2018

Kommentiert von RA Dr. Matthias Oldiges

Mit dem am 14.12.2018 verkündeten „Gesetz zur Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ (BGBl. I 2018 S. 2338) hat Deutschland den ersten Teil des Digitalpakets mit Wirkung zum 01.01.2019 umgesetzt. Mit Schreiben vom 14.12.2018 hat das BMF den UStAE an die neuen Regelungen angepasst. Die folgenden Ausführungen enthalten eine Erläuterung der vorgenommenen Anpassungen sowie eine kurze Darstellung der Konsequenzen für die Praxis.

Inhaltsübersicht

  • I. Registrierungsschwelle für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
  • II. Verzicht auf Anwendung der Registrierungsschwelle
  • III. Erleichterung bei Rechnungstellung für Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernsehdienstleistungen sowie auf elektronischem Weg erbrachte sonstige Leistungen
  • IV. Ausweitung des VoES-Verfahrens
  • V. Nachweise zur Identifizierung des