DER BETRIEB
Fehlerhafte Gesellschaftsbeteiligung infolge Aufklärungspflichtverletzung: Kündigungsrecht auch bei Verjährung des Schadensersatzanspruchs

Fehlerhafte Gesellschaftsbeteiligung infolge Aufklärungspflichtverletzung: Kündigungsrecht auch bei Verjährung des Schadensersatzanspruchs

BGH, Urteil vom 06.11.2018 – II ZR 57/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Das Recht zur fristlosen Kündigung der Gesellschaftsbeteiligung wegen fehlerhaften Beitritts infolge einer Aufklärungspflichtverletzung besteht unabhängig von der Verjährung des durch dieselbe Aufklärungspflichtverletzung begründeten Schadensersatzanspruchs.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB § 723 Abs. 1

Sachverhalt

Der Kläger und seine Ehefrau, die Drittwiderbeklagte, beteiligten sich jew. gemeinsam mit Beitrittserklärungen vom 15.10.2005 und vom 15.04.2006 im Modell „Classic“ mit Einmalzahlungen von 40.000 € zzgl. 2.400 € Agio und 50.000 € zzgl. 3.000 € Agio als atypisch stille Gesellschafter an der Beklagten. Sie haben behauptet, den Beitrittserklärungen seien Gespräche mit Mitarbeitern der F. GmbH vorausgegangen, die die Anlagen vermittelt habe. Hierbei seien sie über die Beteiligungen unzureichend und z.T. unzutreffend unterrichtet worden. Der Kläger und die Drittwiderbeklagte erklärten mit