DER BETRIEB
Update Verwaltungsauffassung zum Unternehmens-Erbschaftsteuerrecht
– BMF veröffentlicht Entwurf der ErbStR 2019 –

Update Verwaltungsauffassung zum Unternehmens-Erbschaftsteuerrecht

– BMF veröffentlicht Entwurf der ErbStR 2019 –

RA/StB Dipl.-Fw. Dr. Jörg Stalleiken

Das BMF hat am 20.12.2018 den lang erwarteten Entwurf der ErbStR 2019 veröffentlicht und die Verbände um Stellungnahme bis zum 24.01.2019 gebeten. Der folgende Beitrag beleuchtet anhand des Entwurfs ausgewählte beratungsrelevante Schwerpunkte des Unternehmens-Erbschaftsteuerrechts und geht dabei insb. auf Änderungen und Neuerungen gegenüber der bisherigen Verwaltungsauffassung ein.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Berechnung der 26 Mio. €-Grenze für „Großerwerbe“ (§ 13a Abs. 1 ErbStG)
  • III. Durchführung der Lohnsummenkontrolle (§ 13a Abs. 3 ErbStG)
  • IV. Behaltensfristverstöße und Reinvestition (§ 13a Abs. 6 ErbStG)
  • V. Vorwegabschlag für Familienunternehmen (§ 13a Abs. 9 ErbStG)
  • VI. Begünstigungsfähiges Vermögen i.S.d. § 13b Abs. 1 ErbStG
  • VII. Berechnung des begünstigten Vermögens (§ 13b Abs. 2 ErbStG) und Verwaltungsvermögen (§ 13b Abs. 4 ErbStG)
  • VIII. Investitionsklausel (§ 13b Abs. 5 ErbStG)
  • IX. Verbundvermögensaufstellung (§ 13b Abs. 9 ErbStG)
  • X.