DER BETRIEB
Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch die Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG

Kein Ausschluss der Berichtigung des Kapitalwerts eines Vorerwerbs nach § 14 Abs. 2 BewG durch die Fiktion nach § 10 Abs. 3 ErbStG

BFH, Urteil vom 22.08.2018 – II R 51/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Die unverzinsliche lebenslängliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung ist im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil eine der SchenkSt unterliegende freigebige Zuwendung.

2. Wird der ausgleichsverpflichtete Ehegatte beim Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten dessen Alleinerbe, steht der fingierte Fortbestand von Zugewinnausgleichsforderung und -verbindlichkeit nach § 10 Abs. 3 ErbStG der Berichtigung des Kapitalwerts des als Vorerwerb anzusetzenden Nutzungsvorteils nicht entgegen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

AO § 45 Abs. 2

BGB § 516 Abs. 1, § 1378, § 2213

BewG § 12 Abs. 3, § 13 Abs. 1, § 14 Abs. 1, § 14 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4, § 15 Abs. 1

ErbStG § 7 Abs. 1 Nr. 1, § 9 Abs. 1 Nr. 2, § 10 Abs. 3, § 11, § 14

Sachverhalt

Der Kläger ist Testamentsvollstrecker, der das Vermögen einer unselbstständigen Stiftung verwaltet, das aus dem Nachlass des ursprünglichen Klägers X besteht, der während