Anwendungsfragen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers (§ 13b UStG) bei Organschaftsverhältnissen
OFD Frankfurt/M., Verfügung vom 18.12.2018 – S 7279 A-1-St 113
Die Wirkungen der Organschaft sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG auf Innenleistungen zwischen den im Inland gelegenen Unternehmensteilen beschränkt. Nur die im Inland gelegenen Unternehmensteile sind nach § 2 Abs. 2 Nr. 2 Satz 3 UStG als ein Unternehmen zu behandeln. Im Verhältnis zu den im Ausland gelegenen – organschaftlich begründeten – Unternehmensteilen sowie zwischen diesen ausländischen Unternehmensteilen sind die Wirkungen der Organschaft aufgehoben.
Die Regelungen zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers nach § 13b UStG haben in der Besteuerungspraxis in bestimmten Fällen der umsatzsteuerrechtlichen Organschaft Anwendungsfragen aufgeworfen.
Im Einzelnen handelt es sich dabei um die folgenden Fallgestaltungen:
Ist der Organträger im Inland ansässig, umfasst das Unternehmen die in Abschn. 2.9. Abs. 3 Nr. 1-3 UStAE bezeichneten
DB 04/2019