DER BETRIEB
Handelsrechtliche Bilanzierung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

Handelsrechtliche Bilanzierung beim grenzüberschreitenden Formwechsel

WP/StB Dr. Norbert Roß

Für die bilanzielle Abbildung eines Herein-Formwechsels aus einem anderen EU-Mitgliedstaat in das Inland wird für interne Zwecke die Aufstellung einer (HGB-)Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels notwendig sein. Die bis dahin nach ausländischem Recht ermittelten Wertansätze können bei deren Aufstellung weitestgehend übernommen werden (sog. Buchwertfortführung). Zur Aufstellung des ersten handelsrechtlichen Jahresabschlusses nach dem grenzüberschreitenden Formwechsel sind die Wertansätze dieser Eröffnungsbilanz auf den Abschlussstichtag fortzuschreiben. Im ersten handelsrechtlichen Jahresabschluss nach dem grenzüberschreitenden Formwechsel sind auch die ausländischen (realen) Vorjahreszahlen anzugeben.

Inhaltsübersicht

  • I. Einleitung
  • II. Abbildung des Übergangs
    • 1. Anlehnung an die Diskussion zur Sitzverlegung einer SE
    • 2. Eröffnungsbilanz auf den Zeitpunkt der Eintragung des Formwechsels
    • 3. Anpassungen zum Zeitpunkt der Eintragung des