DER BETRIEB
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls

Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall – Einheit des Verhinderungsfalls

Kommentiert von RA/FAArbR Dirk H. Laskawy / RAin/FAinArbR Peggy Lomb

LAG Niedersachsen, Urteil vom 26.09.2018 – 7 Sa 336/18

Die Darlegungs- und Beweislast für die Anspruchsvoraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 1 EFZG trifft den Arbeitnehmer. Macht der Arbeitnehmer bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit einen Entgeltfortzahlungsanspruch aufgrund neuer Erkrankung geltend, trifft ihn auch die Darlegungs- und Beweislast für das Ende der vorangegangenen Arbeitsunfähigkeit.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Vom 07.02. bis jedenfalls 18.05.2017 war die Klägerin wegen einer psychischen Erkrankung arbeitsunfähig. Am 19.05.2017 wurde die Klägerin wegen einer anderen Erkrankung operiert. Unter dem 18.05.2017 („festgestellt am“) stellte die Ärztin der Klägerin eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) als Erstbescheinigung wegen dieser anderen Erkrankung aus. Die AUB nannte als Beginn der