DER BETRIEB
Verschmelzung einer insolvenzreifen GmbH

Verschmelzung einer insolvenzreifen GmbH

Kommentiert von Dr. Thomas Wachter

BGH, Urteil vom 06.11.2018 – II ZR 199/17

Die Verschmelzung einer insolvenzreifen GmbH ist grds. zulässig. Die Gesellschafter trifft bei einer Verschmelzung von GmbHs im Wege der Aufnahme mit Kapitalerhöhung bei der übernehmenden GmbH keine Differenzhaftung. Allerdings kann eine Haftung wegen existenzvernichtenden Eingriffs in Betracht kommen. Ein solcher Eingriff kann darin liegen, dass die Verschmelzung einer insolvenzreifen GmbH als Gestaltungsmittel für deren liquidationslose Abwicklung eingesetzt und hierdurch die Insolvenz der übernehmenden GmbH herbeigeführt oder vertieft wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der BGH hatte vereinfacht über folgenden Fall zu entscheiden: Der Beklagte war alleiniger Gesellschafter der G-GmbH und (neben einem weiteren Beklagten) Mehrheitsgesellschafter (68%) der F-GmbH. Im August 2011 wurde das Vermögen der G-GmbH (übertragender Rechtsträger) im Wege der Verschmelzung