DER BETRIEB
Kein Verzicht auf Wertguthaben aus Tarifvertrag durch Ausgleichsquittung

Kein Verzicht auf Wertguthaben aus Tarifvertrag durch Ausgleichsquittung

Kommentiert von RA/FAArbR Dr. Sebastian Schröder / Carolin Pockrandt

LAG Hamm, Urteil vom 12.09.2018 – 4 Sa 417/18

Ausgleichsquittungen in arbeitsgerichtlichen Vergleichen sind in einer Vielzahl gerichtlicher Vergleiche und Aufhebungsvereinbarungen enthalten. Die Parteien beabsichtigen damit die restlose Erledigung sämtlicher Ansprüche aus Arbeitsverhältnissen, gleich ob bekannt oder unbekannt. Böse Überraschungen können im Nachhinein auftreten, wenn dabei jedoch auf entstandene tarifliche Ansprüche wegen eines Verstoßes gegen das Verzichtsverbot nicht wirksam verzichtet wurde. Das macht die vorliegende Entscheidung deutlich.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger nimmt seinen früheren Arbeitgeber auf Zahlung eines Wertguthabens in Anspruch.

Nach der Kündigung des mehr als 30 Jahre bestehenden Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber beenden die tarifgebundenen Parteien das Kündigungsschutzverfahren im Jahr 2015 durch gerichtlichen