DER BETRIEB
Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer PersGes. bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer

Zuordnung von Kapitalbeteiligungen zu einer inländischen Betriebsstätte einer PersGes. bei Vorhandensein ausländischer Mitunternehmer

Ewald Dötsch / Alexandra Pung

Ist an einer inländischen PersGes. ein im Ausland ansässiger Mitunternehmer beteiligt und befinden sich im Gesamthands- und/oder Sonderbetriebsvermögen Anteile an KapGes., stellt sich die Frage, in welchen Fällen Deutschland als Betriebsstättenstaat das Besteuerungsrecht an den KapGes.-Anteilen zusteht. Die nachstehenden Ausführungen zeigen, dass für die Beantwortung der Frage danach zu unterscheiden ist, ob es sich um einen DBA- oder Nicht-DBA Fall handelt und ob in DBA-Fällen die KapGes. in einem der Vertragsstaaten oder in einem Drittstaat ansässig ist.

Inhaltsübersicht

  • I. DBA-Fall
    • 1. Grundsatz
    • 2. Die KapGes. ist in einem der Vertragsstaaten ansässig
    • 3. Die KapGes. ist in einem Drittstaat ansässig
  • II. Nicht-DBA-Fall
  • III. Unterschied zwischen DBA- und Nicht-DBA-Fall
  • IV. Organträger in der Rechtsform einer PersGes.
  • V. Zusammenfassung

I. DBA-Fall

1. Grundsatz

Im DBA-Fall, d.h. bei einem im DBA-Ausland ansässigen Mitunternehmer, besteht u.E. nur dann ein deutsches