Gesellschaftsvertragliche Zuweisung des Einnahmen- oder Werbungskostenüberschusses einer vermögensverwaltenden GbR bei Gesellschafterwechsel während des Geschäftsjahres
BFH, Urteil vom 25.09.2018 – IX R 35/17
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Eine Änderung des bisher gültigen Ergebnisverteilungsschlüssels einer vermögensverwaltenden GbR dahin, dass dem während des Geschäftsjahres der GbR eintretenden Gesellschafter der auf den Geschäftsanteil fallende Einnahmen- oder Werbungskostenüberschuss für das gesamte Geschäftsjahr zugerechnet werden soll, ist steuerrechtlich anzuerkennen, wenn diese vom Beteiligungsverhältnis abweichende Ergebnisverteilung für die Zukunft getroffen worden ist und alle Gesellschafter zustimmen. Die abweichende Ergebnisverteilung muss ihren Grund im Gesellschaftsverhältnis haben und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
EStG § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6, Abs. 2 Satz 1 Nr. 2, §§ 8, 9, 11, 21
AO § 157 Abs. 2, § 180 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 182 Abs. 1
Sachverhalt
Die drei Beigeladenen waren im Jahr 1997 Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Einkünfte aus