DER BETRIEB
Verfahrensregelungen sind mitbestimmungsfrei

Verfahrensregelungen sind mitbestimmungsfrei

Kommentiert von RA/FAArbR Jörn Kuhn

BAG, Beschluss vom 23.10.2018 – 1 ABR 10/17

Betriebsvereinbarungen, die lediglich ein bestimmtes Verfahren zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat zum Zwecke der Erreichung einer Einigung über einen mitbestimmten Gegenstand regeln, sind freiwillige Angelegenheiten. Zudem müssen die Betriebspartner, wenn eine Nachwirkung in mitbestimmungsfreien Angelegenheiten gewünscht ist, diesen Willen eindeutig zum Ausdruck bringen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Arbeitgeberin war ein Unternehmen, das Geschäftssoftware anbot. Die Beschäftigten bezogen ein Jahresgehalt, das sich aus einem Fixgehalt und einem variablen Vergütungsbestandteil zusammensetzte. Dieser richtete sich nach individuellen Zielvorgaben, denen der jährlich abzuschließende Vergütungsplan der Betriebspartner zugrunde lag. In diesem Kontext schlossen die Betriebspartner 2014 eine Übergangsbetriebsvereinbarung ab, die für den Fall des nicht