Insolvenzanfechtung gem. § 135 InsO bei horizontal verbundenen Unternehmen
BGH, Urteil vom 15.11.2018 – IX ZR 39/18
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
Die Darlehensforderung eines Unternehmens kann einem Gesellschafterdarlehen auch dann gleichzustellen sein, wenn ein an der darlehensnehmenden Gesellschaft lediglich mittelbar beteiligter Gesellschafter an der darlehensgewährenden Gesellschaft maßgeblich beteiligt ist.
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
InsO § 135 Abs. 1 Nr. 2
InsO § 39 Abs. 1 Nr. 5
Sachverhalt
Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Antrag vom 17.07.2012 am 21.03.2013 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der B. GmbH & Co. KG (fortan: Schuldnerin). Mehrheitskommanditistin der Schuldnerin ist die BK. AG. Geschäftsführer der Komplementär-GmbH der Schuldnerin und Vorstand der BK. AG ist G. S. Dieser ist ferner mit 50 vom Hundert der Geschäftsanteile Gesellschafter der A. GmbH, welche 10 vom Hundert der Aktien der BK. AG hält. Die Beklagte ist ebenfalls in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG tätig. Alleiniger Kommanditist ist G.