DER BETRIEB
Gleichbehandlung der Aktionäre bei Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Bezugsrechtsausschluss

Gleichbehandlung der Aktionäre bei Kapitalerhöhung aus genehmigtem Kapital und Bezugsrechtsausschluss

Kommentiert von RA Dr. Nefail Berjasevic, EMBA, LL.M (NYU) / RA Johannes Janning, LL.M. (LSE)

BGH, Urteil vom 10.07.2018 – II ZR 120/16

Der BGH setzt sich mit der Frage auseinander, inwiefern der Gleichbehandlungsgrundsatz bei einem vereinfachten Bezugsrechtsausschluss Berücksichtigung findet. Zudem nimmt der BGH zu der Frist für eine Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Verwaltungsbeschlüsse Stellung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Die Klägerin, die eine wesentliche Beteiligung an der beklagten Aktiengesellschaft aufgebaut hatte, wendet sich mit ihrer Nichtigkeitsfeststellungsklage gegen Verwaltungsbeschlüsse zu zwei Kapitalerhöhungen aus genehmigtem Kapital unter vereinfachtem Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG. Sämtliche im Rahmen der beiden Kapitalerhöhungen ausgegebenen Aktien wurden von dem Vorstandsmitglied L der Beklagten erworben, der bereits zuvor wesentlich an der Beklagten beteiligt war und infolge der