DER BETRIEB
Zur Haftung eines Steuerberaters wegen Nichtoffenlegung seiner wirtschaftlichen Vorteile bei Verweis des Mandanten an Anlagevermittler

Zur Haftung eines Steuerberaters wegen Nichtoffenlegung seiner wirtschaftlichen Vorteile bei Verweis des Mandanten an Anlagevermittler

BGH, Urteil vom 06.12.2018 – IX ZR 176/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

a) Der steuerliche Berater handelt seinem Mandanten gegenüber pflichtwidrig, wenn er diesen zu einem Vertragsschluss mit einem Dritten veranlasst, ohne zu offenbaren, dass für ihn wirtschaftliche Vorteile mit einem solchen Vertragsschluss verbunden sind. Beweispflichtig für den Ursachenzusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Schaden ist der Mandant, dem die Beweiserleichterung i.S.d. Anscheinsbeweises zugutekommen kann.

b) Tätigt der über die wirtschaftliche Beteiligung seines Beraters an dem eine steuersparende Anlage vermittelnden Unternehmen nicht aufgeklärte Mandant mehrere Anlagen, ist der Schaden unter Einbeziehung aller Anlagen zu berechnen (im Anschluss an BGH vom 18.10.2018 – III ZR 497/16, RS1287262 = WM 2018 S. 2179).

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

BGB §§ 675, 280 Abs. 1, § 249

Sachverhalt

Der Kläger nimmt die Beklagten als seine ehemaligen StB auf Schadensersatz in Anspruch. Die