DER BETRIEB
Zustimmungsfreie Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes

Zustimmungsfreie Verlängerung der Elternzeit um das dritte Lebensjahr des Kindes

Kommentiert von Michael Rätze

LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 20.09.2018 – 21 Sa 390/18

Das LAG Berlin-Brandenburg befand über die Frage, ob die nahtlose Verlängerung der Elternzeit über die ersten beiden Jahre hinaus der Zustimmung durch den Arbeitgeber bedarf. Weiter äußerte es sich zum Formerfordernis für die Ablehnung sowie die Zustimmungsfiktion eines Teilzeitbegehrens während der Elternzeit und zur Klageerweiterung im Rahmen einer Anschlussberufung.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der Kläger ist seit September 2011 bei der Beklagten, einem international tätigen Konzern, in Berlin beschäftigt. Im Rahmen einer Umstrukturierung wurden mit dem Gesamtbetriebsrat ein Interessenausgleich und ein Sozialplan über die Einstellung der Geschäftstätigkeit der Arbeitgeberin in Berlin vereinbart. Die Gesamtbetriebsvereinbarung (GBV) sah u.a. für Arbeitnehmer eine Telearbeitslösung bis zum Ende der Elternzeit vor.

Im Januar 2017 erwartete der Kläger