DER BETRIEB
Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung

Zinslose Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung

Kommentiert von Dr. Thomas Wachter

BFH, Urteil vom 22.08.2018 – II R 51/15

Die unverzinsliche Stundung einer Zugewinnausgleichsforderung unterliegt im Hinblick auf den gewährten Nutzungsvorteil der SchenkSt. Die Zugewinnausgleichsforderung gilt steuerlich als fortbestehend, wenn der ausgleichsberechtigte Ehegatte stirbt und vom ausgleichsverpflichteten Ehegatten alleine beerbt wird. Der Erwerb des Nutzungsvorteils und der Erwerb der Forderung sind innerhalb von zehn Jahren für die Berechnung der Steuer zusammenzurechnen. Der Nutzungsvorteil ist dabei mit dem tatsächlichen (korrigierten) Kapitalwert anzusetzen.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
    • 1. Jahr 2004
    • 2. Jahr 2009
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Der BFH hatte jüngst über folgenden Fall zu entscheiden: Die Ehegatten waren im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet (§§ 1363 ff. BGB). Im Jahr 2004 beendeten sie durch Ehevertrag den Güterstand und vereinbarten den Güterstand der Gütertrennung (§ 1414 BGB)