DER BETRIEB
Betriebsausgabenkürzung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung
Betriebliche Altersversorgung – Betriebsausgabenkürzung – Überversorgung

Betriebsausgabenkürzung bei Beiträgen zur betrieblichen Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung – Betriebsausgabenkürzung – Überversorgung

BFH, Urteil vom 31.07.2018 – VIII R 6/15

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Fest zugesagte prozentuale Renten- oder Anwartschaftserhöhungen sind zwar keine ungewissen Erhöhungen i.S.d. § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 Satz 4 EStG. Hieraus folgt jedoch nicht, dass jedwede Renten- oder Anwartschaftsdynamisierungen bei der Prüfung einer sog. Überversorgung unbeachtlich sind.

2. Eine über 3% liegende jährliche Steigerungsrate kann bei der Prüfung der Überversorgung beachtlich sein.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

EStG § 4d Abs. 1, § 6a Abs. 3

Sachverhalt

Die Beteiligten streiten nur noch darüber, in welchem Umfang die Berücksichtigung von Beiträgen für eine betriebliche Altersvorsorge von Arbeitnehmern als Betriebsausgaben in den Streitjahren (2003-2006) nach Maßgabe der Rspr. zur sog. Überversorgung ausgeschlossen ist.

Die Klägerin betreibt eine ... Facharztpraxis und erzielte daraus in den Streitjahren Einkünfte aus selbstständiger Arbeit. Für die bis 2010 bei ihr beschäftigten