EuGH-Vorlage zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung medizinischer Telefonberatung
Steuerfreiheit – Heilbehandlungen – Medizinische Telefonberatung
BFH, Beschluss vom 18.09.2018 – XI R 19/15
Inhaltsübersicht
- Sachverhalt
- Aus den Gründen
1. Liegt unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens, in denen ein Stpfl. im Auftrag von Krankenkassen Versicherte zu verschiedenen Gesundheits- und Krankheitsthemen telefonisch berät, eine Tätigkeit vor, die dem Anwendungsbereich des Art. 132 Abs. 1 Buchst. c der RL 2006/112/EG unterfällt?
2. Reicht es unter Umständen wie denen des Ausgangsverfahrens in Bezug auf die in Frage 1 genannten Leistungen sowie für Umsätze im Rahmen von „Patientenbegleitprogrammen“ für den erforderlichen beruflichen Befähigungsnachweis aus, dass die telefonischen Beratungen von „Gesundheitscoaches“ (medizinischen Fachangestellten, Krankenschwestern) durchgeführt werden und in circa einem Drittel der Fälle ein Arzt hinzugezogen wird?
Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)
UStG i.d.F. vom 19.12.2008 § 4 Nr. 14 Buchst. a
RL 2006/112/EG Art. 132 Abs. 1 Buchst. c
Sachverhalt
Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine