DER BETRIEB
Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter – Keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung am Anteil eines Gesellschafters einer PersGes.

Keine Gewinnrealisierung durch Bewilligung eines Vergütungsvorschusses für bilanzierenden Insolvenzverwalter – Keine betriebliche Veranlassung einer schenkweise eingeräumten Unterbeteiligung am Anteil eines Gesellschafters einer PersGes.

BFH, Urteil vom 07.11.2018 – IV R 20/16

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

1. Bei dem Anspruch des Insolvenzverwalters nach § 9 InsVV handelt es sich um einen Anspruch auf Vorschuss auf die (endgültige) Vergütung, der bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter noch nicht zur Gewinnrealisierung führt.

2. Die Berücksichtigung von Gewinnanteilen eines Unterbeteiligten als Sonderbetriebsausgaben des Hauptbeteiligten setzt voraus, dass der Unterbeteiligte eine Einlage leistet.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

HGB § 252 Abs. 1 Nr. 4

InsO § 63, § 64

InsVV § 9

EStG § 4 Abs. 4, § 5 Abs. 1 Satz 1

Sachverhalt

Streitig ist zum einen, ob ein Vergütungsvorschuss nach § 9 InsVV bei einem bilanzierenden Insolvenzverwalter zum Zeitpunkt des Zuflusses als erfolgsneutrale Abschlagszahlung zu passivieren ist oder ob bereits Gewinnrealisierung eingetreten ist, und des Weiteren, ob eine stille Unterbeteiligung steuerlich anzuerkennen ist.

Die Klägerin zu 1. ist eine GbR, an der zu je 50% A und B, der