DER BETRIEB
Beendigung einer KG durch Übertragung sämtlicher Anteile auf Dritten: Anforderungen an Anmeldung zum Handelsregister

Beendigung einer KG durch Übertragung sämtlicher Anteile auf Dritten: Anforderungen an Anmeldung zum Handelsregister

KG Berlin, Beschluss vom 29.11.2018 – 22 W 69/18

Inhaltsübersicht

  • Sachverhalt
  • Aus den Gründen

Übertragen alle Gesellschafter einer KG ihre Gesellschafterstellung auf einen Dritten wird die Gesellschaft beendet. Das Vermögen geht durch Gesamtrechtsnachfolge auf den Dritten über. In einem solchen Fall ist das Ausscheiden der bisherigen Gesellschafter und der Übergang des Gesellschaftsvermögens auf den Dritten anzumelden und in das Handelsregister einzutragen.

Normenkette/referenzierte Vorschrift(en)

HGB § 107, § 108, § 157 Abs. 1, § 161 Abs. 2

Sachverhalt

Die Gesellschaft, eine KG, ist seit dem 20.11.2017 in das Handelsregister Abteilung A eingetragen. Nach dieser Eintragung ist die Beteiligte zu 1) persönliche haftende Gesellschafterin und sind die Beteiligten zu 2) bis 4) Kommanditisten. Mit einer notariell beglaubigten elektronischen Erklärung vom 24.07.2018 haben die Beteiligten zu 1) bis 4) sowie die Beteiligte zu 5) zum Register angemeldet, dass

„das Vermögen der B. Grundstücks GmbH & Co