DER BETRIEB
Wo bleibt die Einfachheit bei der Mehrwertsteuer?

Wo bleibt die Einfachheit bei der Mehrwertsteuer?

Marko Wieczorek

Marko Wieczorek
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Liebe Leserinnen und Leser,

der Umfang eines Lehrbuchs kann Auskunft darüber geben, wie komplex die Rechtsmaterie ist. Zum derzeit geltenden Mehrwertsteuerrecht wurde mir dies in der letzten Woche deutlich vor Augen geführt: bei einem Termin lag ein (Standard-)Lehrbuch zur Umsatzsteuer auf dem Tisch, dessen Seitenumfang sich in den letzten drei Jahrzehnten mehr als verdoppelt haben muss! Und ein Ende der Entwicklung ist nicht abzusehen, wie auch die vorliegende Ausgabe von DER BETRIEB zeigt.

Zu Beginn des Jahres wurde die sog. Gutschein-Richtlinie der EU in deutsches Recht umgesetzt. In seinem Gastkommentar macht Höink deutlich, dass für die Unternehmen erheblicher Klarstellungsbedarf besteht. Schließlich können sich bei dem massenhaft eingesetzten Instrument komplett andere Besteuerungsfolgen ergeben als bisher. Ob dies auch für die EuGH-Entscheidung zu Ratenzahlungsgeschäften gilt, untersuchen Fietz und Baumgartner. Nach der Entscheidung entsteht die Steuer bei Ratenzahlungen erst mit Vereinnahmung und nicht bereits mit Leistungsausführung. Eine kritische Analyse eines BFH-Urteils zur Umsatzsteuer nimmt Streit vor. Der BFH hatte im Sommer des letzten Jahres entschieden, dass eine Berichtigung einer Steuerschuld nach § 14c UStG grundsätzlich voraussetzt, dass der Leistende den überhöht ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag an den Leistungsempfänger zurückzahlt. Im Beitrag werden Fälle aufgelistet, bei denen es nicht auf eine Rückzahlung ankommen dürfte.

Von der Einfachheit, die eine als Verkehrs-/Verbrauchsteuer konzipierte Massensteuer auszeichnen sollte, ist also weiterhin nichts zu sehen – sie bleibt auf der Strecke!

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