DER BETRIEB
Urlaubskürzung während der Elternzeit ist europarechtskonform

Urlaubskürzung während der Elternzeit ist europarechtskonform

Kommentiert von RA Dr. Sven Lohse / Nadine Germeroth

EuGH, Urteil vom 04.10.2018 – C-12/17

Der EuGH hatte darüber zu entscheiden, ob Art. 7 RL 2003/88/EG (sog. „Arbeitszeitrichtlinie“) dahin auszulegen ist, dass er einer Bestimmung des nationalen Rechts entgegensteht, wonach bei der Berechnung des einem Arbeitnehmer zustehenden Erholungsurlaubs die Dauer eines von dem Arbeitnehmer genommenen Elternurlaubs (Elternzeit) nicht als Zeitraum tatsächlicher Arbeitsleistung angesehen wird.

Inhaltsübersicht

  • I. Sachverhalt
  • II. Entscheidung
  • III. Praxishinweise

I. Sachverhalt

Eine rumänische Arbeitnehmerin, Richterin am Tribunalul Botos˛ani, klagte gegen ihren Dienstherrn auf Feststellung, dass bei der Berechnung ihrer Ansprüche auf Erholungsurlaub für das Jahr 2015 die Dauer ihres Elternurlaubs zu berücksichtigen ist.

Nachdem die Arbeitnehmerin, die einen Anspruch auf 35 Urlaubstage hat, im Zeitraum vom 04.02.2015 bis zum 16.09.2015 Elternurlaub nahm, wurde ihr im Anschluss bis zum 17.10.2015